Geplante Erschließung als Baugebiet
Grundstücksbereich Adenauerallee – Lintertstrasse
Aachen, 03.07.2014
Liebe Nachbarn,
vielleicht haben Sie bereits der Presse entnommen, dass die Stadt Aachen dabei ist, einen neuen Flächennutzungs-Plan (FNP) zu erstellen. Dieser Plan betrifft auch Sie ganz persönlich.
Denn die Wiese zwischen Adenauerallee – Lintertstrasse – Zufahrt zum Gut Schöntal soll als mögliches Neubaugebiet ausgewiesen werden. Den genauen Bereich sehen auf der folgenden Abbildung. Gleiches gilt für eine große Fläche südwestlich (oberhalb) des Eselsweges.
Aus unserer Sicht sprechen zahlreiche Gründe dafür, die Pläne der Stadt Aachen für diesen Bereich abzulehnen.
Zunehmende Lärmbelästigung
Bereits heute ist die Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der Adenauerallee kaum erträglich. Das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen weist eine durchschnittliche tägliche Lärmbelastung von 75 dB (A) aus. Für die Lintertstrasse im betroffenen Bereich werden 70-75 dB (A) ausgewiesen. Diese Werte stufen Experten als extrem gesundheitsgefährdend ein.
Mit der geplanten Bebauung nimmt das Verkehrsaufkommen weiter zu. Zu- und Abfahrten der neuen Anwohner sorgen für eine weiter steigende Lärmbelästigung. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Außerdem bieten die Wiesenflächen im Moment einen Ausgleich für den Straßenlärm. Dieser Ausgleich würde bei einer Bebauung entfallen. Stattdessen müssen Sie dann Verkehrslärm auch von der Rückseite Ihres Grundstückes erdulden.
Nicht zu vergessen ist der Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie. Denn die weiter steigende Lärmbelastung schränkt die Attraktivität des Wohnbereiches ein. Wertverluste sind daher nicht auszuschließen.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden 7 Aspekte vom von der Stadt Aachen beauftragten Planungsbüro BKR geprüft. Die gesamte Prüfung finden Sie unter folgendem Link,
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/bauleitplanung/verfahren/m_9_fnp/_aufstellung_neuer_fnp/FNP-Umweltpruefung.pdf
Die für unseren Bereich wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten 91-94.
Auf einer Skala von 0 (nicht relevant) bis 4 (sehr erheblich) wird die Summe der nachteiligen Auswirkungen in diesem Flächenbereich auf Anwohner und Umwelt mit dem Wert 2 („bedingt erheblich“) eingestuft, die Lärmbelästigung alleine unverständlicherweise auch nur mit dem Wert 2 beurteilt. Ein Erholungswert wird diesem Gebiet offiziell überhaupt nicht zugewiesen.
Warum wurde das Gebiet überhaupt ausgewählt?
Basis ist der Masterplan 2030 der Stadt Aachen. Hier war es u.a. Aufgabe, neue zentrumsnahe Baugebiete zu prüfen und auszuweisen. Das hier betroffene Areal wurde u.a. ausgewählt, weil es nah an der zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans geplanten Campus-Bahn liegt. Die Bahn wurde bekanntermaßen von den Bürgern der Stadt Aachen abgelehnt. Insofern ist ein wichtiger Auswahlgrund entfallen.
Busse sind an der Kapazitätsgrenze
Schon heute sind die Busse morgens mit Pendlern und Schülern völlig überlastet. Die ASEAG sieht keine Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Wie dann der zusätzliche Bedarf gedeckt werden soll, der zwangsläufig mit dem Zuzug neuer Bewohner entstehen würde, ist rätselhaft.
Landschaftsschutzgebiet
Unabhängig von der Tatsache, dass vorhandene Wiesen- und Auenlandschaften im Stadtbereich auf keinen Fall beschnitten werden sollten, gilt darüber hinaus folgendes:
Viele Menschen nutzen das Gebiet entlang der Allee (Zufahrt zum Gut Schönthal) als wohnortnahen Erholungsraum für kurze Spaziergänge und den Kontakt mit der Natur. Bis heute ist das Gebiet mit gutem Grund als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dabei geht es um den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, von Boden, Grund- und Oberflächenwasser. Gebietsveränderungen, die sich auf das Klima auswirken, sind bisher verboten. Besonders schützenswert ist der gesamte Wald- und Wiesenbereich dieses Landschaftsschutz-gebietes Beverau/Forst, das von der Lintertstraße bis weit über den Eselsweg hinaus reicht (WWW.SCHUTZ-DER-BEVERAU.ORG), weil es sowohl für die anliegenden Wohngebiete in Forst, Drimborn und in der Beverau als auch für weitere Bereiche stadteinwärts aufgrund der nachgewiesenen Thermik als unverzichtbare Schneise für die Kalt- und Frischluftzufuhr dient.
Wenn Sie die Umwidmung des Landschaftsschutzgebietes als Bauland verhindern möchten, schreiben Sie der Stadt Aachen Ihre Einwände. Die Bürger sind ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Einwände in das Verfahren einzubringen. Ein Formular hierzu haben wir Ihnen beigelegt. Sie können auch eine Mail schreiben an die Mailadresse aachen2030@mail.aachen.de.
Wichtig: Einwände im Rahmen des jetzigen Vorentwurfes müssen bis zum 01.08.2014 bei der Stadt Aachen eingehen.
Sprechen Sie auch Bezirksbürgermeisterin Marianne Conradt und die Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte an. Ebenso können Sie auch Achim Ferrari, Jörg Hans Lindemann, Horst Schnitzler und Klaus-Dieter Jacoby (Ratsherren für den Bezirk Mitte) ansprechen.
Wir würden uns freuen, wenn wir uns gegenseitig über unsere Aktivitäten informieren würden.
Lehnen Sie bitte für den Bereich Adenauerallee/Lintertstraße alle drei Varianten ab. Die Bezeichnungen im FNP lauten: “AM-GR-04 Forst/Adenauerallee”, “AM-WO-05 Forst/Adenauerallee Variante 1″, “AM-WO-24 Forst/Adenauerallee Variante 2″. Zusätzlich bitten wir Sie auch für den Bereich Beverau die Planung “AM-WO-25 Beverau” abzulehnen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!